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Ratgeber · Entscheidungshilfe

Pauschalhonorar oder Prozenthonorar: Welches Modell passt zu Ihrer Liegenschaft?

Ob die Verwaltung pauschal, pro Einheit oder in Prozent der Mieten bezahlt wird, entscheidet über mehr als den Betrag: Es bestimmt, woran die Verwaltung verdient — und was sie deshalb gut macht.

Lesezeit ca. 7 Min · Schweiz · Aktualisiert am 02.09.2026

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Das Wichtigste in Kürze: Im Stockwerkeigentum ist die Pauschale aus Grundhonorar plus Betrag pro Einheit Standard und sinnvoll, weil es keine Mietzinse gibt. Bei Mietliegenschaften ist das Prozenthonorar üblich; es koppelt die Verwaltung an Mieteinnahmen und Vollvermietung, belohnt aber auch hohe Mieten. Eine Pauschale pro Wohnung ist planbarer und bei kleinen oder hochpreisigen Objekten oft günstiger. Entscheidend ist in jedem Modell, was ausserhalb des Honorars separat verrechnet wird.

Die vier Honorarmodelle

Kurz: In der Schweiz sind vier Modelle verbreitet: Prozent des Netto-Soll-Mietzinses (Mietliegenschaften, 3–6 %), Grundhonorar plus Betrag pro Einheit (Stockwerkeigentum, CHF 2'000–3'000 plus CHF 250–600 je Wohnung und Jahr), Pauschale pro Einheit und Monat (kleinere Objekte, Online-Anbieter, CHF 50–100) sowie Stundenhonorar für Sonderleistungen (CHF 145–200). Einen verbindlichen Tarif gibt es seit dem Rückzug der SVIT-Richtlinien nicht.

ModellBerechnungTypisch fürAnreiz für die Verwaltung
ProzenthonorarProzentsatz des Netto-Soll-MietzinsesMietliegenschaftenHohe Mieten, wenig Leerstand; wenig Anreiz, Aufwand klein zu halten
Grundhonorar plus Ansatz pro EinheitSockel pro Liegenschaft plus Betrag je Wohnung und ParkplatzStockwerkeigentumEffiziente Standardprozesse; Sonderaufwand wird separat verrechnet
Pauschale pro Einheit und MonatFixbetrag je EinheitKleine Objekte, Online-Anbieter, teils MietliegenschaftenPlanbar für beide Seiten; Verwaltung profitiert von wenig Aufwand pro Einheit
StundenhonorarEffektiver AufwandSonderleistungen, Mandate mit unklarem UmfangTransparent, aber ohne Deckel unbegrenzt; Anreiz zu Mehraufwand

Prozenthonorar: die Anreize verstehen

Das Prozentmodell koppelt das Honorar an den Erfolg der Liegenschaft. Steht eine Wohnung leer, entfällt ihr Anteil am Netto-Soll-Mietzins — die Verwaltung hat ein eigenes Interesse an rascher Wiedervermietung. Das ist der grosse Vorteil. Die Kehrseite: Die Verwaltung verdient auch an jeder Mietzinserhöhung und hat keinen Grund, einen tiefen Mietzins zugunsten eines stabilen, langjährigen Mieters zu empfehlen. Und sie verdient in Zürich für dieselbe Arbeit mehr als in Frauenfeld, weil die Mieten höher sind.

Zwei Punkte gehören in jeden Prozentvertrag: die Basis (netto oder brutto, Soll oder Ist) und der Umgang mit Leerstand und Erstvermietung. Ein Satz von «3,5 % auf den Bruttomietzins» kann teurer sein als «4 % auf den Nettomietzins», wie der Beitrag zu den Kosten der Verwaltung einer Mietliegenschaft vorrechnet.

Pauschale: planbar, aber nicht automatisch günstiger

Eine Pauschale pro Einheit macht das Honorar unabhängig vom Mietniveau. Für Eigentümer hochpreisiger Objekte ist das attraktiv: Bei CHF 2'500 Nettomiete pro Wohnung kosten 4 Prozent CHF 100 pro Monat, eine Pauschale von CHF 70 spart ein knappes Drittel. Bei tiefen Mieten kehrt sich das um — deshalb setzen Verwaltungen dort eher auf Prozente mit höherem Satz oder ein Mindesthonorar.

Die Pauschale nimmt der Verwaltung den Anreiz, Leerstände schnell zu füllen; sie erhält den Betrag unabhängig davon. Das lässt sich vertraglich ausgleichen: Pauschale nur für vermietete Einheiten, oder Vermietungshonorar erst bei erfolgreichem Abschluss. Für Stockwerkeigentum stellt sich die Frage nicht — dort gibt es keine Mieten, und die Pauschale aus Grundhonorar plus Einheiten ist das sachgerechte Modell.

Rechenbeispiel: 8 Wohnungen, drei Modelle

Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen, Netto-Mietzins CHF 1'800 pro Wohnung und Monat, also CHF 172'800 pro Jahr. Ein Mieterwechsel pro Jahr, fünf Stunden Sonderaufwand. Alle Beträge exklusive MWST.

PositionProzent: 4 %, eine Monatsmiete pro VermietungPauschale: CHF 75 pro Wohnung und Monat, eine Monatsmiete pro VermietungGrundhonorar CHF 2'500 plus CHF 450 pro Einheit, Vermietung nach Aufwand 12 h
Laufendes HonorarCHF 6'912CHF 7'200CHF 6'100
Ein MieterwechselCHF 1'800CHF 1'800CHF 2'040 (12 h à CHF 170)
Sonderaufwand 5 h à CHF 170CHF 850CHF 850CHF 850
Total pro JahrCHF 9'562CHF 9'850CHF 8'990
Bei Mietzinserhöhung um 5 %CHF 9'908CHF 9'850CHF 8'990
Bei einer Wohnung sechs Monate leerCHF 9'130 (Verwaltung trägt mit)CHF 9'850 (oder CHF 9'400 bei Pauschale nur für vermietete Einheiten)CHF 8'990

Die Unterschiede im Total sind kleiner als die Unterschiede im Verhalten, das die Modelle belohnen. Wer eine Verwaltung will, die bei Leerstand mitzieht, wählt Prozent; wer Planbarkeit und Unabhängigkeit vom Mietniveau will, wählt Pauschale; wer einen aktiven Ausschuss hat, der Sonderleistungen kontrolliert, fährt mit Grundhonorar plus Einheit oft am günstigsten.

Empfehlung nach Objekttyp

ObjektSinnvolles ModellWorauf achten
Stockwerkeigentum, jede GrösseGrundhonorar plus Ansatz pro EinheitOrdentliche Versammlung und Erneuerungsfonds im Honorar; Stundenansatz für a.o. Versammlungen und Bauprojekte fixieren
Mietliegenschaft mit tiefem bis mittlerem MietniveauProzent des Netto-Soll-MietzinsesBasis netto; Vermietungshonorar deckeln; Mindesthonorar prüfen
Mietliegenschaft mit hohem MietniveauPauschale pro Wohnung oder tieferer ProzentsatzPauschale nur für vermietete Einheiten oder Erfolgshonorar bei Vermietung
Kleines Objekt, 2–4 WohnungenPauschale pro WohnungMindesthonorar ist die eigentliche Preisposition — verhandeln
Gemischt genutzt mit GewerbeProzent mit differenziertem Satz oder Pauschale je NutzungsartOptierte Mieten, Indexklauseln und Staffelmieten als Sonderaufwand regeln

Verhandlungstipps

  1. Lassen Sie sich jede Offerte in Franken pro Jahr auf Ihren tatsächlichen Zahlen ausweisen — Prozentsätze und Pauschalen sind nur so vergleichbar.
  2. Fragen Sie nach dem alternativen Modell: Eine Verwaltung, die 4 Prozent offeriert, kann meist auch eine Pauschale nennen. Der Vergleich zeigt, wie sie Ihr Objekt einschätzt.
  3. Regeln Sie Leerstand und Erstvermietung ausdrücklich, egal welches Modell.
  4. Deckeln Sie Sonderleistungen: Katalog der enthaltenen Leistungen, Stundenansatz, Kostendach für Bauprojekte.
  5. Vereinbaren Sie eine Überprüfung nach dem ersten Jahr — auf Basis der tatsächlich angefallenen Sonderleistungen lässt sich das Modell anpassen.

Häufige Fragen

Was ist üblicher: Pauschale oder Prozent?

Bei Stockwerkeigentum die Pauschale aus Grundhonorar plus Betrag pro Einheit, weil es keine Mietzinse als Basis gibt. Bei Mietliegenschaften das Prozenthonorar, marktüblich 3 bis 6 Prozent des Netto-Soll-Mietzinses; Pauschalen pro Wohnung sind bei kleinen Objekten und Online-Anbietern verbreitet.

Kann ich das Honorarmodell im laufenden Vertrag wechseln?

Nur im Einvernehmen mit der Verwaltung — oder auf den nächsten Kündigungstermin. Viele Verwaltungen sind offen für einen Modellwechsel, wenn das Mandat bleibt. Sinnvoll ist eine Überprüfung nach dem ersten Jahr auf Basis der effektiven Sonderleistungen.

Ist ein Erfolgshonorar für die Vermietung üblich?

Ja. Die Erst- und Wiedervermietung wird bei den meisten Verwaltungen separat vergütet, marktüblich rund eine bis anderthalb Netto-Monatsmieten pro Abschluss. Das ist ein Erfolgshonorar: Es fällt nur an, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

Gibt es einen offiziellen Tarif für Verwaltungshonorare?

Nein. Der Branchenverband SVIT hat seine früheren Honorarrichtlinien zurückgezogen, nachdem die Wettbewerbskommission sie als kartellrechtlich problematisch beurteilt hatte. Das Honorar ist Verhandlungssache; als Orientierung dienen Marktübersichten und die Honorarmuster der Hochschule Luzern.

Quellen

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