Kostenloser Service für Eigentümer

Die Verwaltung wechseln — ohne Bauchweh.

Ob Stockwerkeigentum oder Mietliegenschaft: Berechnen Sie in einer Minute Ihre Kostenspanne, vergleichen Sie Offerten objektiv und planen Sie den Wechsel rechtssicher — Schritt für Schritt.

~13'000verwaltete Einheiten
4Regionalmarken in der Schweiz
0 CHFfür alle Werkzeuge & Vorlagen
Der Ablauf

In drei Schritten zur neuen Verwaltung

Ein Verwaltungswechsel wirkt aufwendig — ist er aber nicht, wenn er strukturiert läuft. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

1

Offerte anfragen

Teilen Sie uns Ihren Leistungsumfang mit und erhalten Sie eine klare, verständliche Offerte.

Kostenrechner öffnen →
2

Auswerten & vergleichen

Tragen Sie die eingegangenen Angebote in die digitale Matrix ein und erhalten Sie ein objektives Ranking.

Vergleichsmatrix öffnen →
3

Wechsel durchführen

Kündigen Sie fristgerecht und wählen Sie die neue Verwaltung — bei Bedarf an einer a.o. Versammlung.

Kündigungstermin berechnen →
Interaktive Werkzeuge

Drei Rechner, die Ihnen echte Arbeit abnehmen

Keine PDFs zum Ausdrucken. Alles läuft direkt hier im Browser — die Ergebnisse können Sie speichern oder ausdrucken.

Was kostet die Verwaltung?

Bei Stockwerkeigentum zahlen Sie einen festen Preis pro Einheit und Monat — je grösser die Liegenschaft, desto tiefer der Satz je Einheit. Die folgende Rechnung ist ein grober Richtwert; Ihr verbindliches Angebot erstellen wir separat.

Ab 3 Einheiten.
So setzen sich die Kosten zusammen
Kosten der Gemeinschaft · pro Monat CHF 630 – 800 gesamte Liegenschaft, inkl. MWST
Verbindliche Offerte anfordern →

Offerten objektiv vergleichen

Sie haben mehrere Offerten? Tragen Sie sie ein und erhalten Sie ein objektives Ranking. Die Qualitätskriterien schätzen Sie anhand von Offerte, Website und Erstgespräch ein — es geht um Ihren Gesamteindruck, nicht um exakte Messung.

Was die Kriterien bedeuten: · Leistungsumfang: Wie viel ist im Grundhonorar enthalten, wie viel kostet extra? · Digitalisierung: Gibt es ein Eigentümer-Portal, digitale Belege, Online-Kommunikation? · Erreichbarkeit: Fester Ansprechpartner, Reaktionszeiten, Stellvertretung?
Verwaltung A
Verwaltung B
Verwaltung C

Bewerten Sie jede Offerte von 1 (schwach) bis 5 (sehr gut). Bei den Kosten erhält die günstigste Offerte die volle Punktzahl, die teureren anteilig weniger.

Ihr Ranking

Alle vier Kriterien (Kosten, Leistungsumfang, Digitalisierung, Erreichbarkeit) zählen gleich viel — je bis zu 25 von 100 Punkten. Die Auswertung ist eine Entscheidungshilfe; die finale Wahl treffen Sie selbst. Sie eignet sich als Beilage zur Einladung an eine ausserordentliche Versammlung.

Kündigung erstellen & Ablauf planen

Füllen Sie die Felder aus — Sie erhalten rechts eine fertige Kündigung zum Kopieren oder Drucken sowie Ihren persönlichen Ablaufplan. Der richtige Weg hängt davon ab, ob Stockwerkeigentum oder Mietliegenschaft.

Angaben für Ihre Kündigung
⚠️ Wichtig bei Stockwerkeigentum: Ein einzelner Eigentümer kann die Verwaltung nicht allein kündigen. Die Absetzung und Neuwahl ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung.
Ihr Fahrplan
Ihre Kündigung
Füllen Sie die Felder links aus — Ihre fertige Kündigung erscheint hier.

Vorlage zur eigenen Verwendung. Massgebend bleibt Ihr Verwaltungsvertrag (Frist, Termin, Form). Versand per Einschreiben empfohlen.

Kostenlose Offerte anfordern →
Woran Sie einen fälligen Wechsel erkennen

Gute Gründe, die Verwaltung zu wechseln

Schlechte Erreichbarkeit

Anrufe bleiben unbeantwortet, E-Mails unbeantwortet, Schäden werden nicht zeitnah bearbeitet. Ein fester Ansprechpartner mit Stellvertretung ist Standard — kein Luxus.

📄Intransparente Abrechnung

Jahresrechnung unverständlich, Nebenkosten nicht nachvollziehbar, Erneuerungsfonds unklar verwaltet. Sie haben Anspruch auf saubere, prüfbare Zahlen.

🔌Kein digitaler Zugang

Belege nur auf Papier, kein Eigentümer-Portal, keine digitale Kommunikation. Moderne Verwaltung heisst: Unterlagen jederzeit online einsehbar.

In der Praxis

Unzufrieden? So gehen Sie konkret vor

Ein Wechsel im Stockwerkeigentum gelingt am besten Schritt für Schritt — und gemeinsam mit den übrigen Eigentümern. So sieht ein bewährter Ablauf aus:

  1. 1
    Stimmung abholen. Besprechen Sie mit einigen Stockwerkeigentümern, ob auch sie mit der Verwaltung unzufrieden sind.
  2. 2
    Alternativen kennenlernen. Lernen Sie alternative Verwalter kennen und holen Sie bei geeigneten Kandidaten Offerten ein. Gerne können Sie uns hier kontaktieren.
  3. 3
    Kandidat vorstellen. Stellen Sie den ausgewählten Verwalter einigen Stockwerkeigentümern vor.
  4. 4
    Versammlung einberufen. Sind alle mit der Wahl einverstanden, berufen Sie die Versammlung ein. Der neue Verwalter unterstützt Sie bereits bei der Traktandierung und bereitet den Wechsel für den Fall seiner Wahl vor.
  5. 5
    Wahl an der Versammlung. An der Versammlung stellt sich der mögliche neue Verwalter den übrigen Stockwerkeigentümern vor.
Unverbindlich Kontakt aufnehmen →
Regional verankert

Vor Ort, wo Ihre Liegenschaft steht

Wir verbinden die Nähe lokaler Spezialisten mit den Standards einer digitalen Plattform. Vier eigenständige Regionalpartner in der Deutschschweiz, ein gemeinsamer Qualitätsanspruch.

Bereit für den nächsten Schritt?

Fordern Sie Ihre unverbindliche Offerte an

Ein Formular, einheitliche Angebote, ein fester Ansprechpartner. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen bei Ihnen.

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Ratgeber

Wissen für Ihren Verwaltungswechsel

Praxisnahe Antworten rund um Ablauf, Kosten, Kündigung und Übergabe — kostenlos und verständlich erklärt.

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Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kann ich meinen Verwaltungsvertrag jederzeit kündigen?
Grundsätzlich ja. Der Verwaltungsvertrag gilt — auch im Stockwerkeigentum — als einfacher Auftrag und ist nach Art. 404 OR jederzeit kündbar, ohne Begründungspflicht. Üblich ist eine vertragliche Kündigungsfrist (häufig sechs Monate auf ein Geschäftsjahresende), per Einschreiben. Wir empfehlen, diese Frist einzuhalten, damit die Übergabe geordnet verläuft. Wichtig: Bei Stockwerkeigentum kündigt nicht ein einzelner Eigentümer, sondern die Gemeinschaft auf Basis eines Versammlungsbeschlusses.
Worauf sollte ich beim Einholen von Offerten achten?
Entscheidend ist die Vergleichbarkeit: Nur mit einer einheitlichen, standardisierten Offertanfrage werden die Angebote wirklich vergleichbar — sonst offerieren die Verwaltungen unterschiedliche Leistungspakete, und der Preis allein sagt wenig aus. Unsere Vergleichsübersicht macht die Auswertung objektiv.
Wer entscheidet bei Stockwerkeigentum über den Wechsel?
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wir empfehlen eine ausserordentliche Versammlung, an der die neue Verwaltung gewählt wird. Verlangt ein Fünftel der Stockwerkeigentümer die Einberufung, muss die bisherige Verwaltung diese durchführen. An der Versammlung kann einer delegierten Person eine Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung erteilt werden.
Was kostet die Nutzung dieser Werkzeuge?
Nichts. Kostenrechner, Vergleichsmatrix, Kündigungsplaner und alle Muster-Vorlagen sind kostenlos — unabhängig davon, ob Sie sich am Ende für einen unserer Regionalpartner entscheiden oder nicht. Das Verwaltungshonorar selbst wird üblicherweise pro Einheit und Monat berechnet und ist degressiv: je grösser die Liegenschaft, desto tiefer der Satz pro Einheit. Zusatzaufwand wie ausserordentliche Versammlungen oder die Begleitung von Bauprojekten wird separat nach Aufwand verrechnet.
Was ist mit MWST und dem Erneuerungsfonds?
Beides gehört zu einer sauberen Verwaltung: Bei gewerblich genutzten Objekten kann eine MWST-Abrechnung nötig sein, und der Erneuerungsfonds ist zwingend auf einem gesonderten Konto im Namen der Gemeinschaft zu führen. Achten Sie in den Offerten darauf, dass diese Punkte klar aufgeführt sind.