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Ratgeber

Übergabeprotokoll beim Verwaltungswechsel

Die Übergabe ist der kritischste Moment des Wechsels. Ein Protokoll schafft Klarheit und Beweissicherheit.

Lesezeit ca. 5 Min · Schweiz · Stand 2026

Der Wechsel ist erst abgeschlossen, wenn die neue Verwaltung vollständig übernommen hat. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert, was wann übergeben wurde — und schützt beide Seiten.

Warum ein Protokoll?

Kommt es später zu fehlenden Unterlagen oder unklaren Kontoständen, ist das Übergabeprotokoll der Beweis. Es hält fest, was übergeben wurde und was allenfalls noch aussteht.

Das gehört ins Protokoll

Schlussabrechnung nicht vergessen

Die bisherige Verwaltung erstellt eine Schlussabrechnung. Prüfen Sie diese sorgfältig, insbesondere die Abrechnung des Erneuerungsfonds und offene Forderungen.

Unterschriften

Das Protokoll wird von beiden Verwaltungen unterzeichnet. Jede Seite erhält ein Exemplar; ein Exemplar geht an den Ausschuss bzw. die Eigentümerschaft.

Tipp: Vereinbaren Sie den Übergabetermin frühzeitig und stellen Sie sicher, dass die neue Verwaltung ab dem ersten Tag Zugriff auf Konten und laufende Verträge hat.

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