Eigentümerversammlung: Verwaltung abwählen und neue Verwaltung wählen
Der Wechsel der Verwaltung ist ein Beschluss der Gemeinschaft. So läuft die Willensbildung an der Versammlung korrekt ab.
Im Stockwerkeigentum ist die Eigentümerversammlung das Organ, das über den Verwaltungswechsel entscheidet. Ein sauberer Ablauf schützt den Beschluss vor Anfechtung.
1. Traktandierung
Der Wechsel muss als Traktandum auf die Tagesordnung. In der Regel kann jeder Eigentümer die Aufnahme eines Traktandums verlangen. Wird eine ausserordentliche Versammlung nötig, kann diese häufig ab einem Fünftel der Eigentümer verlangt werden; die bisherige Verwaltung ist dann grundsätzlich zur Einberufung verpflichtet.
2. Einladung und Fristen
Die Einladung muss form- und fristgerecht erfolgen, mit klarer Angabe der Traktanden. Nur ordnungsgemäss angekündigte Traktanden können gültig beschlossen werden. Die Fristen ergeben sich aus Reglement und Gesetz.
3. Abwahl der bisherigen Verwaltung
Für die Abwahl genügt in der Regel die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht. Prüfen Sie das Reglement vorgängig auf abweichende Quoren.
4. Wahl der neuen Verwaltung
Anschliessend wird die neue Verwaltung gewählt. Es empfiehlt sich, die Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig einzuladen oder deren Offerten vorzulegen, damit die Versammlung informiert entscheidet.
5. Bevollmächtigung
Die Versammlung bevollmächtigt eine Person, die Kündigung des alten und die Unterzeichnung des neuen Vertrags vorzunehmen. Alles wird im Protokoll festgehalten.
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